AGB Praktikum

fernab des Alltages eine sinnliche liebevolle Begegnung

Anmeldung

Durch die mündliche, schriftliche, Absenden des Webformulares Online oder die persönliche Anmeldung zu einem Praktikum tritt die/ der Teilnehmerin/ Teilnehmer mit Sensuallounge, Züri Massage Schule und sensido GmbH in eine geschäftliche Vereinbarung und akzeptiert damit die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sensuallounge Züri Massage Schule und sensido GmbH.

Vertragliche Vereinbarung

Wird das Praktikum nach der Anmeldung abgesagt oder verschoben, unabhängig wann die das Praktikum stattfindet, wird ein Unkostenbetrag von 80.–Sfr in Rechnung gestellt. Sagt die/der Teilnehmerin/ Teilnehmer innerhalb 48 Stunden vor dem Beginn das Praktikum ab, hat Sensuallounge Züri Massage Schule und sensido GmbH Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung von 50% des Preises der vereinbarten Ausbildung. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint die/der Teilnehmerin/ Teilnehmer nicht zum vereinbarten Termin, beträgt die Entschädigung zusätzlich 75% des Preises der vereinbarten Ausbildung. Beim Abbruch des Praktikums durch die Praktikantin wird das jeweilige Modul in Rechnung gestellt oder nach Möglichkeit vom ausstehenden Lohn abgezogen. Das Folge Modul beginnt immer am Tag der absolvierten Prüfung des vorangegangenen Moduls. Die/der Teilnehmerin/ Teilnehmer ist verpflichtet, abgemachte Termine einzuhalten und bis spätestens 12 Stunden vor Termin abzusagen. Bei unentschuldigten Absenzen und zu später Absage werden die Lektionen nach Aufwand zusätzlich Verrechnet.

Werden zusätzlich Verträge ausgestellt und zugeschickt wird bei Absage zusätzlich 50.—Sfr in Rechnung gestellt.

Haftung

Der Kunde ist zur wahrheitsgemäßen Auskunft über seinen Gesundheitszustand verpflichtet. Sollten trotz fachkundiger Anwendung vermeidbare Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde Ausschlussgründe verschwiegen oder bagatellisiert hat, so ist die Sensuallounge Züri Massage Schule und sensido GmbH von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt auch für Schäden, die dadurch entstehen, weil ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt und dieser für die Ausbilder nicht erkennbar war.