Beschluss vom 20.12.2020

fernab des Alltages eine sinnliche liebevolle Begegnung

Beschluss des Regierungsrates des Kantons Zürich / Änderung der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie am 8. Dezember 2020

Wir informieren Sie darüber, dass der Regierungsrat des Kantons Zürich am 8. Dezember 2020 die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie geändert hat.
G-emäss den neuen Beschlcrssen des Regierungsr–ates des Kantons Zürich ist unter anderem die Prostitution ab 10. Dezember 2020 verboten (§ 5, Abs. 1 Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie).
Gemäss den Erläuterungen des Regierungsrates gilt:
Unter dieses Verbot fallen sämtliche Dienstleistungen, die der Befriedigung von sexuellen oder erotischen Bedürfnissen dienen. Es sind Bordell- und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs sowie ähnliche Betriebe! zu schliessen.
Unter diesen Beschluss fallen auch die Strassenprostitution und die Escortdienstleistungen.
Bei einem Verstoss gegen diese Massnahmen wird nach Art. 83 Abs. 1 lit. j EpG Busse bis 10’000 Franken angedroht.
Die Verordnung gilt vorläufig bis zum 22. Januar 2021. Je nach Verlauf der Epidemie kann der Regierungsrat die Massnahmen auch verlängern.